Reise und Recht
In welchen Ländern sind E-Zigaretten erlaubt?
E-Zigaretten sind unter anderem in Deutschland, vielen EU-Ländern, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten für Erwachsene geregelt erhältlich. Strenge Verbote gelten dagegen beispielsweise in Thailand, Singapur, Hongkong, Brasilien und Indien. Entscheidend ist, Verkauf, Einfuhr und öffentliche Nutzung getrennt zu prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Verkaufsverbot sagt nicht automatisch, ob du eine E-Zigarette privat einführen, besitzen oder benutzen darfst.
- Thailand, Singapur, Hongkong, Brasilien und Indien untersagen auch die Einfuhr beziehungsweise das Mitbringen. Lass Gerät und Liquid zu Hause.
- Innerhalb der EU sind E-Zigaretten grundsätzlich geregelt erhältlich. Öffentliche Nutzung, Hotelregeln und Rauchverbote unterscheiden sich dennoch.
- Im Flugzeug gehören E-Zigaretten, Ersatzakkus und Powerbanks ausschließlich ins Handgepäck. Dampfen und Laden sind an Bord verboten.
- Die WHO führt für 2024 weltweit 42 Länder mit Verkaufsverbot. Diese Übersicht ist kein Freibrief für die Einreise.
- Gesetze können sich kurzfristig ändern. Prüfe vor jeder Reise die Angaben von Botschaft, Zoll und Airline.
Warum Verkauf, Einfuhr und Nutzung nicht dasselbe sind
Bei der Frage, in welchen Ländern E-Zigaretten erlaubt sind, musst du drei rechtliche Ebenen auseinanderhalten:
- Verkauf und Handel: Darf ein Händler vor Ort E-Zigaretten und Liquids anbieten?
- Einfuhr und Mitnahme: Darfst du dein eigenes Gerät im Reisegepäck über die Grenze bringen?
- Besitz und Nutzung: Darfst du das Gerät besitzen und beispielsweise im Freien, im Hotel oder in ausgewiesenen Raucherbereichen verwenden?
Ein Land kann den Verkauf verbieten, ohne die private Mitnahme ausdrücklich gleich zu behandeln. Umgekehrt kann die Einfuhr verboten sein, obwohl Reisende vereinzelt Geräte im Land sehen. Auch ein legal verkauftes Produkt darf nicht automatisch in Restaurants, Flughäfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln benutzt werden.
Der WHO Report on the Global Tobacco Epidemic 2025 erfasst mit Datenstand 2024 insgesamt 133 Länder, die elektronische Nikotinabgabesysteme, kurz ENDS, in irgendeiner Form regulieren. 42 Länder mit zusammen 2,7 Milliarden Einwohnern verbieten den Verkauf. 91 regulieren ihn vollständig oder teilweise, während 62 weder ein Verkaufsverbot noch entsprechende Verkaufsregeln haben. In 99 Ländern ist die öffentliche Nutzung verboten oder eingeschränkt.
Diese Zahlen beschreiben vor allem Verkaufs- und Nutzungsregeln. Sie ersetzen keine Prüfung der Einfuhrbestimmungen.
Deutschland und EU: geregelt, aber nicht überall frei nutzbar
In Deutschland sind E-Zigaretten für Erwachsene erlaubt und tabakrechtlich geregelt. Nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen nikotinhaltige Nachfüllbehälter höchstens 10 Milliliter enthalten. Einweggeräte und Einwegkartuschen sind auf 2 Milliliter begrenzt, die Nikotinkonzentration auf 20 Milligramm pro Milliliter. Die Abgabe ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch nikotinfreie E-Zigaretten fallen in Deutschland unter das Tabakrecht.
Die Einzelheiten erklärt der Beitrag darüber, was die TPD2 für Geräte und Liquids bedeutet.
Österreich, Spanien, Italien, Griechenland, Kroatien, Frankreich, Portugal, die Niederlande und Finnland setzen ebenfalls die EU-Tabakproduktrichtlinie um. Der Erwachsenenverkauf ist grundsätzlich möglich. Dampfen kann in Innenräumen, Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz oder auf bestimmten Außenflächen jedoch wie Rauchen behandelt werden. Zusätzlich gelten die Regeln des Hotels, Restaurants oder Veranstalters. Finnland beschränkt charakteristische Aromen besonders streng.
Für den legalen Alltag in Deutschland können erwachsene Dampfer nachfüllbare E-Zigaretten ansehen. Passende Angebote umfassen außerdem E-Liquids im Fachhandel und Nikotinsalz-Liquids. Das ist keine Empfehlung, Geräte oder Liquids in Länder mit Einfuhr- oder Besitzverbot mitzunehmen. Nikotinhaltige Produkte sind nicht für Minderjährige oder Nichtraucher bestimmt.
Vergleich: Wo sind E-Zigaretten erlaubt oder verboten?
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28 Reiseziele
| Land | Lage | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| Deutschland | Geregelt | Verkauf ab 18; TPD-Grenzen und örtliche Rauchverbote beachten. |
| Österreich | EU-reguliert | Mitnahme zum persönlichen Gebrauch grundsätzlich möglich; Hausregeln prüfen. |
| Schweiz | Geregelt, nicht EU | Seit 1. Oktober 2024 Tabakprodukten gleichgestellt, Abgabe ab 18. Kantone können strengere Passivrauchregeln haben. |
| Spanien | EU-reguliert | Öffentliche Einschränkungen und regionale Regeln beachten. |
| Italien | EU-reguliert | Innenraum-, Hotel- und Lokalregeln vor Ort prüfen. |
| Griechenland | EU-reguliert | Verkauf möglich; öffentliches Dampfen kann wie Rauchen eingeschränkt sein. |
| Kroatien | EU-reguliert | Mitnahme nicht mit uneingeschränkter Nutzung gleichsetzen. |
| Frankreich | EU-reguliert | Verbote an bestimmten öffentlichen Orten beachten. |
| Portugal | EU-reguliert | Rauchverbote und Regeln der Unterkunft gelten zusätzlich. |
| Niederlande | EU-reguliert | Strenge Produkt- und Aromaregeln; Nutzung örtlich eingeschränkt. |
| Finnland | EU-reguliert, streng | Charakteristische Aromen stark eingeschränkt; lokale Regeln prüfen. |
| Vereinigtes Königreich | Geregelt | Eigenes Recht nach dem Brexit, unter anderem mit Alters-, Konzentrations- und Behältergrenzen. |
| Türkei | Verkaufsverbot | Keine reguläre legale Handelsware. Private Mitnahme rechtlich unsicher; Zoll kann beschlagnahmen. |
| Norwegen | Verkaufsverbot | Nikotinhaltige Geräte und Nachfüllbehälter nicht ohne gesicherte Rechtsgrundlage mitnehmen. |
| Mexiko | Verkaufsverbot | Einfuhr und lokale Durchsetzung vorab prüfen; im Zweifel zu Hause lassen. |
| Vietnam | Verkaufsverbot | Nicht mit legaler Verfügbarkeit verwechseln; Mitnahme vermeiden. |
| Malediven | Komplettverbot | Vape-Bann unabhängig vom Alter; Gerät und Liquid zu Hause lassen. |
| Thailand | Strenges Verbot | Einfuhr, Besitz und Nutzung verboten; auch das Hotelzimmer ist keine Ausnahme. |
| Singapur | Strenges Verbot | Kauf, Besitz, Nutzung und Einfuhr verboten. Nicht mitnehmen. |
| Hongkong | Strenges Verbot | Einfuhr verboten; bestimmte Liquids, Kapseln und Heat-Sticks dürfen auch öffentlich nicht besessen werden. |
| Brasilien | Strenges Verbot | Verbot gilt auch für das Mitbringen im Reisegepäck. |
| Indien | Strenges Verbot | Bundesweites Verbot von Import, Transport, Verkauf und Vertrieb. |
| Australien | Stark beschränkt | Kein freier Konsummarkt; therapeutische Vapes nur über Apotheken nach den geltenden Regeln. |
| Japan | Sonderregel | Nikotinhaltige Liquids gelten als Arzneimittel; begrenzter Monatsbedarf ohne Einfuhrbestätigung. |
| Dubai/VAE | Geregelt | Zugelassene Produkte ab 18; Nutzung häufig nur in Raucherbereichen. |
| Ägypten | Geregelt, unsicher | Verkauf über lizenzierte Kanäle beschrieben; Durchsetzung und Einfuhr vorab prüfen. |
| USA | Geregelt | Bundesweit FDA-reguliert, Mindestalter grundsätzlich 21; öffentliche Regeln je nach Bundesstaat. |
| Argentinien | Seit 2026 geregelt | Kein Totalverbot mehr; Registerpflicht, Einwegverbot und starke Aromabeschränkungen. |
Bei welchen Reisezielen solltest du das Gerät zu Hause lassen?
Thailand
In Thailand sind Einfuhr, Besitz und Nutzung von E-Zigaretten, Liquids und ähnlichen Geräten seit 2014 verboten. Das gilt auch im Hotelzimmer. Geräte können bereits am Flughafen beschlagnahmt werden.
Berichte nennen nach dem Zollrecht Höchststrafen von bis zu zehn Jahren Haft beziehungsweise hohe Geldstrafen. Daraus lässt sich nicht ableiten, welche Sanktion im Einzelfall tatsächlich verhängt wird. Seit 2026 wird das Verbot verstärkt durchgesetzt, unter anderem über ein E-Cigarette Control Centre. Die klare redaktionelle Empfehlung lautet: keine E-Zigarette nach Thailand mitnehmen.
Singapur und Hongkong
In Singapur verbietet der seit 1. Mai 2026 geltende Tobacco and Vaporisers Control Act Kauf, Besitz, Nutzung und Einfuhr. Für Privatpersonen kann die Höchststrafe bei Kauf, Besitz oder Nutzung bis zu 10.000 Singapur-Dollar betragen. Erwachsene Ersttäter können mit einer sogenannten Composition von 700 Singapur-Dollar belegt werden. Einfuhr und Schmuggel werden härter behandelt.
Auch ein Transit sollte vorab mit der singapurischen Einwanderungs- und Zollbehörde ICA geklärt werden.
Hongkong verbietet Einfuhr, Verkauf, Herstellung und kommerziellen Besitz sogenannter Alternative Smoking Products. Seit dem 30. April 2026 ist außerdem der öffentliche Besitz bestimmter Liquids, Kapseln und Heat-Sticks verboten. Für kleine, nicht kommerzielle Mengen kann eine feste Geldbuße von 3.000 Hongkong-Dollar gelten. Die Einfuhr kann deutlich schwerer geahndet werden.
Brasilien, Indien und Australien
Brasilien untersagt nach ANVISA RDC 855/2024 Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Werbung, Lagerung und Transport elektronischer Rauchgeräte. Das Verbot erfasst ausdrücklich das Reisegepäck. Die ältere Aussage, eine Einfuhr zum Eigengebrauch sei erlaubt, ist nicht mehr richtig.
In Indien gilt seit 2019 ein bundesweites Verbot für Produktion, Import, Export, Transport, Verkauf, Vertrieb, Lagerung und Werbung. Die Einreise mit einem Gerät ist deshalb keine zulässige private Ausnahme.
Australien hat keinen freien Markt für gewöhnliche Konsum-E-Zigaretten. Therapeutische Vapes werden über Apotheken abgegeben. Seit Oktober 2024 dürfen Apotheker bestimmte Produkte bis 20 mg/ml an Erwachsene abgeben, soweit das jeweilige Landesrecht dies zulässt. Höhere Konzentrationen sind verschreibungspflichtig. Für deutsche Urlauber ist das eigene Gerät daher nicht als gewöhnliches Mitbringsel einzuplanen.
Türkei, Norwegen und Japan
Die WHO führt die Türkei als Land mit Verkaufsverbot. Ein Präsidentenerlass von 2020 verbietet die kommerzielle Einfuhr von Geräten, Zubehör und Liquids. Zur privaten Mitnahme kursieren widersprüchliche, nicht amtlich bestätigte Angaben. Verlass dich nicht auf angebliche Freimengen, sondern frage den türkischen Zoll oder die Botschaft.
Norwegen führt ebenfalls ein Verkaufsverbot. Nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nach Angaben der Gesundheitsbehörden grundsätzlich nicht eingeführt oder in Verkehr gebracht werden. Seit dem 1. Januar 2026 ist außerdem der grenzüberschreitende Fernabsatz von Tabak- und Nikotinprodukten verboten.
Japan behandelt nikotinhaltige Liquids und Kartuschen als Arzneimittel. Ohne Einfuhrbestätigung dürfen Reisende höchstens einen Monatsbedarf mitbringen, konkret bis zu 60 Kartuschen oder 120 Milliliter Liquid. Darüber ist eine Import Confirmation erforderlich. Öffentliche Nutzung ist häufig auf ausgewiesene Raucherbereiche beschränkt.
Wie kommt die E-Zigarette ins Flugzeug?
Nach der IATA-Leitlinie vom 31. März 2026, den ICAO-Vorgaben 2025–2026 und der 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgutregeln gilt:
- E-Zigaretten und andere persönliche Verdampfer mit Akku gehören ausschließlich ins Handgepäck.
- Im aufgegebenen Koffer sind sie nicht erlaubt.
- Das Gerät muss gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten geschützt sein.
- Laden und Dampfen sind an Bord verboten.
- Ersatzakkus und Powerbanks dürfen ebenfalls nur in die Kabine. Ihre Kontakte müssen isoliert sein.
- Eine allgemeine Zustimmung der Fluggesellschaft ist laut IATA-Tabelle nicht erforderlich. Airlines dürfen dennoch strengere Regeln festlegen.
Weitere Hinweise findest du in den fünf Regeln zum sicheren Umgang mit Akkus sowie unter Sicherheitshinweise und Bedienung.
Für Flüssigkeiten gelten an EU-Sicherheitskontrollen üblicherweise höchstens 100 Milliliter je Behältnis im transparenten Ein-Liter-Beutel. Die in Deutschland üblichen 10-ml-Liquidflaschen passen darunter. Verschließe Flaschen fest und verpacke sie wegen Druckschwankungen zusätzlich in einem Beutel. Im Aufgabegepäck sind Liquidmengen nicht automatisch unbegrenzt: Das Einfuhrrecht des Ziellandes gilt weiterhin.
Packliste für Flug und Einreise
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Die Mitnahme passt eher, wenn dein Zielland den Erwachsenenverkauf reguliert, die private Einfuhr erlaubt und du nur eine nachvollziehbare Menge für den persönlichen Bedarf transportierst. Sie passt weniger, wenn ein Verkaufsverbot besteht, Behördenangaben zur privaten Einfuhr fehlen oder du über ein Land mit strengem Besitzverbot umsteigst.
Für grundsätzliche Bedienfragen helfen der Leitfaden für neue Dampfer und die kurzen Antworten zu E-Zigaretten.
Ob E-Zigaretten erlaubt sind, lässt sich nicht allein am Verkaufsrecht erkennen. Prüfe immer auch Einfuhr, Besitz, Nutzung und Transit. In streng regulierten Verbotsländern ist es vernünftiger, Gerät und Liquid zu Hause zu lassen. Für Flugreisen gilt unabhängig vom Ziel: Das Gerät gehört gesichert ins Handgepäck und darf an Bord weder benutzt noch geladen werden.
Häufige Fragen
Sind E-Zigaretten in der EU erlaubt?
Ja, E-Zigaretten sind in der EU für Erwachsene grundsätzlich erlaubt und über die Tabakproduktrichtlinie geregelt. Die Mitgliedstaaten können öffentliche Nutzung, Aromen, Werbung und Verkauf jedoch zusätzlich einschränken.
Darf ich eine E-Zigarette nach Thailand mitnehmen?
Nein, du solltest keine E-Zigarette und kein Liquid nach Thailand mitnehmen. Einfuhr, Besitz und Nutzung sind verboten; auch Hotelzimmer bilden keine Ausnahme.
Ist eine E-Zigarette in der Türkei erlaubt?
Der reguläre Verkauf und die kommerzielle Einfuhr von E-Zigaretten sind in der Türkei verboten. Für private Reisemengen fehlen verlässliche, einheitliche Angaben, weshalb du vorab den türkischen Zoll beziehungsweise die Botschaft fragen solltest.
Gehört die E-Zigarette ins Handgepäck oder in den Koffer?
Die E-Zigarette gehört ausschließlich ins Handgepäck. Auch Ersatzakkus und Powerbanks müssen in die Kabine; Laden und Dampfen sind während des Fluges verboten.
Darf ich meine E-Zigarette nach Singapur mitnehmen?
Nein, die Einfuhr einer E-Zigarette nach Singapur ist verboten. Das gilt neben der Einfuhr auch für Kauf, Besitz und Nutzung; bei einem Transit solltest du vorab die ICA und deine Airline kontaktieren.
Kann ich meine E-Zigarette nach Australien mitnehmen?
Du solltest eine gewöhnliche Konsum-E-Zigarette nicht als Reisegepäck für Australien einplanen. Dort werden therapeutische Vapes unter besonderen Voraussetzungen über Apotheken abgegeben, während Consumer-Vapes nicht frei eingeführt werden dürfen.
Ist Dampfen in Spanien, Italien und Griechenland erlaubt?
Ja, E-Zigaretten sind in Spanien, Italien und Griechenland grundsätzlich geregelt erhältlich. Das Dampfen kann aber in Innenräumen und anderen öffentlichen Bereichen wie Rauchen eingeschränkt sein; zusätzlich gelten Hotel- und Lokalregeln.
Darf ich E-Liquid im Flugzeug mitnehmen?
Ja, E-Liquid darf grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, wenn die Flüssigkeitsregeln eingehalten werden. An EU-Sicherheitskontrollen sind üblicherweise höchstens 100 Milliliter je Behältnis im transparenten Ein-Liter-Beutel zulässig; strengere Einfuhrregeln des Ziellandes bleiben bestehen.
Quellen und redaktionelle Prüfung
- WHO Report on the Global Tobacco Epidemic 2025
- TabakerzG § 14 – Beschaffenheit von E-Zigaretten
- IATA: Passengers Travelling with Lithium Batteries 2026
- Singapur: Higher Penalties for Vaping Offences
- Hongkong TACO: Ban on Alternative Smoking Products
- ANVISA: Electronic Smoking Devices
- Australien TGA: Supplying Therapeutic Vapes
- Argentinien: Resolución 549/2026, Ministerio de Salud
- Norwegen Zoll: Private importation of tobacco and nicotine products
- TUI: Hinweise zu E-Zigaretten und Thailand
Stand 31. August 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und gibt keine Garantie für Strafmaße oder die Entscheidung einzelner Behörden. Gesetze ändern sich. Prüfe vor der Reise Botschaft, Zoll, Flughafen und Airline sowie bei Zwischenstopps die Vorschriften des Transitlandes. Dieser Ratgeber ersetzt nicht die Bedienungsanleitung des Herstellers. E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Nikotin macht abhängig.

