Gesundheit und Alltag
Passivdampfen vs. Passivrauchen: Risiken und Regeln
Passivdampfen ist nicht dasselbe wie Passivrauchen und nicht risikofrei. Der ausgeatmete Nebel einer E-Zigarette enthält in der Regel weniger typische Verbrennungsprodukte als Tabakrauch, kann aber Nikotin, Aromen, Partikel und beim Erhitzen entstehende Stoffe enthalten. Weniger von bestimmten Stoffen bedeutet weder harmlos noch unbedenklich für Umstehende.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bei einer E-Zigarette wird Liquid erhitzt, während eine Tabakzigarette Tabak verbrennt. Dadurch unterscheiden sich die Emissionen deutlich.
- Eine E-Zigarette besitzt kein glimmendes Ende und erzeugt keinen dauerhaften Nebenstromrauch. Aerosol gelangt vor allem beim Zug und beim Ausatmen in die Raumluft.
- E-Zigaretten-Aerosol ist kein reiner Wasserdampf. Es kann Nikotin, feine Partikel, Aromastoffe und weitere beim Erhitzen entstehende Verbindungen enthalten.
- Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält gesundheitliche Risiken für Dritte für möglich. In Gegenwart von Kindern, Schwangeren oder kranken Menschen sollte nicht gedampft werden.
- Die langfristigen Folgen regelmäßigen Passivdampfens sind nicht zuverlässig geklärt. Einzelne Messwerte erlauben keine pauschale Aussage über das Gesamtrisiko.
- Nichtraucherschutz, Landesrecht und Hausrecht können das Dampfen untersagen. Das gilt auch dann, wenn ein Liquid kein Nikotin enthält.
Was unterscheidet Passivdampfen von Passivrauchen?
Der wichtigste Unterschied ist die Verbrennung. Bei einer Tabakzigarette verbrennt Tabak. Dabei entsteht Hauptstromrauch, der beim Ziehen eingeatmet und teilweise wieder ausgeatmet wird. Zusätzlich gibt das glimmende Ende fortlaufend Nebenstromrauch an die Umgebung ab.
Passivrauchen umfasst beide Quellen. Seine gesundheitlichen Folgen sind gut dokumentiert und ursächlich mit verschiedenen Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen verbunden.
Bei einer E-Zigarette findet keine Tabakverbrennung statt. Das Gerät erhitzt ein Liquid und erzeugt dabei ein Aerosol – also ein Gemisch aus Gasen und schwebenden Flüssigkeitströpfchen beziehungsweise Partikeln. Der umgangssprachliche Begriff „Dampf“ ist deshalb technisch ungenau. Mit Wasserdampf allein hat das sichtbare Aerosol nichts zu tun.
Da eine E-Zigarette nicht glimmt, entsteht zwischen den Zügen kein mit einer Zigarette vergleichbarer Nebenstromrauch. Stoffe gelangen hauptsächlich während der Nutzung und über die ausgeatmete Luft in den Raum. Das kann die Belastung mit bestimmten Verbrennungsprodukten verringern, ist aber keine Entwarnung für gemeinsam genutzte Innenräume.
Passivdampfen vs. Passivrauchen im direkten Vergleich
| Merkmal | Tabakrauch (Passivrauchen) | E-Zigaretten-Aerosol (Passivdampfen) |
|---|---|---|
| Entstehung | Tabak wird verbrannt. | Liquid wird erhitzt und als Aerosol abgegeben. |
| Nebenstrom | Das glimmende Ende erzeugt fortlaufend Nebenstromrauch. | Kein glimmendes Ende und kein vergleichbarer dauerhafter Nebenstrom. |
| Typische Verbrennungsstoffe | Enthält zahlreiche bei der Tabakverbrennung entstehende Schadstoffe. | In der Regel weniger typische Verbrennungsprodukte, weil kein Tabak verbrannt wird. |
| Nikotin für Dritte | Nikotin kann über Haupt- und Nebenstromrauch aufgenommen werden. | Bei nikotinhaltigem Liquid kann ausgeatmetes Aerosol zur Nikotinaufnahme Dritter führen. |
| Weitere Bestandteile | Gase, Partikel und zahlreiche giftige beziehungsweise krebserzeugende Substanzen. | Kann Aromen, Partikel und beim Erhitzen entstehende gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. |
| Langzeitdaten | Gesundheitsschäden durch Passivrauchen sind gut belegt. | Zu den langfristigen Folgen für Umstehende fehlen verlässliche Aussagen. |
| BfR-Empfehlung für Innenräume | Nichtraucherschutz beachten und nur in dafür vorgesehenen Bereichen rauchen. | Wie herkömmliche Zigaretten behandeln und nur in Raucherzonen verwenden. |
Welches Risiko besteht für Umstehende?
Eine genaue Risikozahl für Passivdampfen lässt sich aus der aktuellen Datenlage nicht ableiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, erklärt, dass beim Konsum sichtbares Aerosol in die Raumluft gelangt und gesundheitliche Risiken für Dritte möglich sind. Das Risiko hängt unter anderem vom Gerät, Liquid, Nutzungsverhalten, Raumvolumen und Luftaustausch ab.
Hinzu kommt, dass nicht jedes Liquid zwingend nur zugelassene Inhaltsstoffe enthält. Nach Angaben des BfR können illegale oder nicht zugelassene Stoffe vorkommen. Weder Nutzer noch anwesende Personen können das daraus entstehende Risiko zuverlässig selbst beurteilen.
Auch die Weltgesundheitsorganisation bezeichnet E-Zigaretten nicht als sicher. Ihre Emissionen können Umstehende belasten. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist darauf hin, dass Aerosole gesundheitsschädliche und krebserzeugende Substanzen enthalten können. Zu langfristigen Folgen seien keine verlässlichen Aussagen möglich.
Eine ausführlichere Einordnung findest du in unserem Beitrag darüber, was Studien zur Schädlichkeit von E-Zigaretten sagen. Informationen zu technischen Vorgaben bietet der Überblick dazu, wie sicher Geräte und Regulierung in der EU sind.
Was zeigt die Untersuchung zur Nikotinaufnahme von Kindern?
Tattan-Birch und weitere Forschende untersuchten 2024 anhand von US-Gesundheitsdaten die Nikotinaufnahme von 1.777 Kindern im Alter von drei bis elf Jahren. Gemessen wurde Cotinin im Blut. Cotinin ist ein Abbauprodukt von Nikotin und dient als Biomarker für eine vorherige Nikotinaufnahme.
Das geometrische Mittel lag bei:
- 0,494 µg/l bei ausschließlicher Belastung durch Passivrauch,
- 0,081 µg/l bei ausschließlicher Belastung durch Passivdampf,
- 0,016 µg/l ohne eine der beiden Belastungen.
Bei Passivdampf lag der Wert damit 83,6 Prozent niedriger als bei Passivrauch, aber weiterhin über dem Wert nicht belasteter Kinder. Daraus folgt nicht, dass Passivdampfen „84 Prozent weniger schädlich“ wäre. Untersucht wurde ein Nikotin-Biomarker, nicht das gesamte Krankheitsrisiko. Die Ergebnisse sprechen daher weder für Risikofreiheit noch dafür, in Innenräumen neben Kindern zu dampfen.
Darf man in Gegenwart von Kindern oder Schwangeren dampfen?
In Gegenwart von Kindern, Schwangeren und kranken Menschen sollte überhaupt nicht gedampft werden. Das BfR empfiehlt dies unabhängig davon, ob der Raum groß ist, ein Fenster geöffnet wird oder das Liquid Nikotin enthält.
Kinder können nicht selbst über ihre Belastung entscheiden. Zudem reicht Lüften nicht aus, um eine risikofreie Umgebung zu garantieren. Der vorsorgliche Maßstab ist deshalb einfach: Wohnung, Auto und andere geschlossene Räume bleiben frei von Tabakrauch und E-Zigaretten-Aerosol, wenn Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Menschen anwesend sind.
Der geringere Cotininwert gegenüber Passivrauch ändert diese Empfehlung nicht. Auch ein vollständiger Wechsel eines Erwachsenen von Zigaretten zu E-Zigaretten kann zwar die Nikotinaufnahme anwesender Kinder senken, bringt sie aber nicht auf null. Gleichzeitiges Rauchen und Dampfen löst das Problem ebenfalls nicht. Nach Einschätzung des DKFZ ähnelt ein solcher dualer Konsum in seiner Belastung häufig dem Weiterrauchen.
Ändert die Wahl des Geräts oder Liquids etwas an den Regeln?
Nein, ein anderes Gerät oder Liquid macht das Dampfen neben Dritten nicht unbedenklich. Auch nikotinfreie Liquids erzeugen ein Aerosol und können Aromen, Partikel sowie beim Erhitzen gebildete Stoffe in die Raumluft abgeben.
Für Erwachsene, die bereits dampfen oder als Raucher eine E-Zigarette verwenden möchten, kommen regulierte, nachfüllbare Geräte für den eigenen Alltag infrage. Die Nutzung sollte draußen oder in ausgewiesenen Raucherbereichen stattfinden, wenn andere Personen betroffen wären.
Passt eher, wenn du volljährig bist und bereits rauchst oder dampfst, ein nachfüllbares Gerät für die eigene Nutzung suchst, Innenräume mit Dritten aerosolfrei hältst und Hausordnung sowie Nichtraucherschutzregeln beachtest.
Passt weniger, wenn du nicht rauchst oder minderjährig bist, in Gegenwart von Kindern oder Schwangeren dampfen möchtest, E-Zigaretten-Aerosol für harmlosen Wasserdampf hältst oder Rauchen und Dampfen dauerhaft miteinander kombinieren willst.
Hier kannst du nachfüllbare E-Zigaretten ansehen. Im Fachhandel findest du außerdem E-Liquids im Fachhandel und Nikotinsalz-Liquids. Nikotinhaltige Produkte sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt, die bereits rauchen oder dampfen. Die Liquidart ändert nichts an der notwendigen Rücksicht gegenüber Dritten.
Weitere Grundlagen erklären der Leitfaden für neue Dampfer, die kurzen Antworten zu E-Zigaretten und die Übersicht dazu, was die TPD2 für Geräte und Liquids bedeutet.
Wo ist Dampfen in Deutschland verboten?
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz erfasst seit seiner Änderung durch das Gesetz vom 27. März 2024 auch elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse sowie Geräte zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten. Das Verbot gilt in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für Gaststätten, Behörden, Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen ist daneben das jeweilige Landesrecht entscheidend. Hessen bezieht E-Zigaretten ausdrücklich in sein Nichtraucherschutzgesetz ein. Das Verbot gilt dort unter anderem in Behörden, Krankenhäusern, Schulen, Flughäfen, Gaststätten und auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen – unabhängig vom Nikotingehalt.
Auch Baden-Württemberg, seit dem 1. Juni 2026, Niedersachsen und Hamburg beziehen E-Zigaretten ausdrücklich in ihre Nichtraucherschutzregelungen ein. Daraus folgt jedoch kein einheitliches bundesweites Gaststättenverbot. Wo ein Landesgesetz E-Zigaretten nicht ausdrücklich nennt, können Betreiber das Dampfen weiterhin über ihr Hausrecht untersagen.
Dasselbe gilt für Hotels und Arbeitsstätten. An Bord von Flugzeugen ist das Dampfen untersagt.
Was gilt in typischen Alltagssituationen?
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7 Situationen
| Situation | Was du tun solltest | Rechtlicher Rahmen |
|---|---|---|
| Zuhause mit Kindern oder Schwangeren | Nicht in der Wohnung dampfen. Gehe nach draußen und vermeide Aerosol in ihrer unmittelbaren Nähe. | BfR-Empfehlung gilt unabhängig vom Mietrecht und vom Nikotingehalt. |
| Eigene Wohnung ohne schutzbedürftige Dritte | Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn nehmen, Absprachen treffen und ausreichend lüften. | Kein pauschales gesetzliches Verbot in der eigenen Wohnung. Mietvertrag und Hausordnung können relevant sein. |
| Auto mit anderen Personen | Nicht dampfen, besonders nicht mit Kindern, Schwangeren oder kranken Menschen im Fahrzeug. | Betreiberregeln sowie Vorgaben für Miet-, Dienst- oder Gemeinschaftsfahrzeuge können zusätzliche Verbote enthalten. |
| Gaststätte in Hessen und vergleichbaren Ländern | Nicht dampfen beziehungsweise nur einen ausdrücklich zulässigen Bereich nutzen. | E-Zigaretten sind in den dortigen Nichtraucherschutz ausdrücklich einbezogen. |
| Gaststätte, deren Landesrecht E-Zigaretten nicht nennt | Vorher fragen und das Hausrecht beachten. | Kein allgemeines bundesweites Gaststättenverbot, aber Betreiber dürfen das Dampfen untersagen. |
| Bahn, Bus oder Flugzeug | Nicht dampfen. Nutze gegebenenfalls ausgewiesene Raucherbereiche vor oder nach der Reise. | Öffentliche Verkehrsmittel fallen unter den Bundesnichtraucherschutz; an Bord von Flugzeugen ist Dampfen untersagt. |
| Draußen ohne Kinder in unmittelbarer Nähe | Abstand halten und auf andere Personen sowie lokale Verbotszonen achten. | Hausrecht und örtliche Regeln gelten weiterhin; ausgewiesene Spielplätze können ausdrücklich geschützt sein. |
Checkliste für einen rücksichtsvollen Umgang
Hake ab, was du im Alltag beachtest. Ohne JavaScript bleibt die Liste vollständig lesbar.
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Fazit: Weniger Verbrennung ist keine Entwarnung
Passivdampfen und Passivrauchen entstehen auf unterschiedliche Weise. Weil E-Zigaretten keinen Tabak verbrennen und keinen Nebenstromrauch erzeugen, enthält ihr Aerosol in der Regel weniger typische Verbrennungsprodukte. Trotzdem können Nikotin, Partikel, Aromen und weitere beim Erhitzen entstehende Stoffe in die Raumluft gelangen.
Für Umstehende ist Passivdampfen daher nicht risikofrei. Langzeitfolgen sind bislang nicht zuverlässig geklärt. In Innenräumen solltest du E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten behandeln und ausschließlich dort nutzen, wo Rauchen erlaubt ist. Neben Kindern, Schwangeren oder kranken Menschen solltest du vollständig darauf verzichten.
Häufige Fragen
Ist Passivdampfen so schädlich wie Passivrauchen?
Passivdampfen lässt sich nicht mit Passivrauchen gleichsetzen, eine genaue Abstufung des Gesamtrisikos ist aber nicht möglich. Das Aerosol enthält in der Regel weniger typische Verbrennungsprodukte als Tabakrauch. Daraus folgt weder Harmlosigkeit noch eine pauschale Prozentangabe zum Gesundheitsrisiko.
Inhalieren Passivdampfer nur Nikotin?
Nein, Umstehende können neben Nikotin auch Aromen, Partikel und beim Erhitzen entstehende Stoffe aufnehmen. Welche Stoffe in welcher Menge vorkommen, hängt unter anderem vom Liquid, Gerät, Nutzungsverhalten und Raum ab.
Darf ich eine E-Zigarette neben Kindern benutzen?
Du solltest nicht neben Kindern dampfen. Das BfR empfiehlt, E-Zigaretten nicht im Beisein von Kindern zu verwenden. Das gilt auch für nikotinfreie Liquids und bei geöffnetem Fenster.
Ist Dampfen in der Wohnung erlaubt?
In der eigenen Wohnung besteht kein pauschales gesetzliches Verbot des Dampfens. Mietvertrag, Hausordnung, Rücksicht auf Nachbarn und die Rechte anderer Bewohner bleiben jedoch relevant. Leben Kinder oder Schwangere im Haushalt, sollte nur draußen gedampft werden.
Darf ich in einer Kneipe dampfen?
Das hängt vom Landesrecht und vom Hausrecht der Gaststätte ab. In Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg sind E-Zigaretten ausdrücklich in entsprechende Nichtraucherschutzregeln einbezogen. Auch in anderen Ländern kann der Wirt das Dampfen verbieten.
Ist Passivdampfen mit nikotinfreiem Liquid unbedenklich?
Nein, nikotinfreies Liquid macht das Aerosol nicht automatisch unbedenklich. Zwar entfällt die Nikotinbelastung aus dem Liquid, doch Aromen, Partikel und beim Erhitzen entstehende Stoffe können weiterhin in die Raumluft gelangen.
Darf man in der Nähe einer Schwangeren dampfen?
Nein, in Gegenwart einer Schwangeren sollte nicht gedampft werden. Diese Empfehlung gilt für geschlossene Räume und Fahrzeuge sowie unabhängig davon, ob das Liquid Nikotin enthält.
Quellen und redaktionelle Prüfung
- BfR: E-Zigaretten – alles andere als harmlos, 8. April 2025
- WHO: Tobacco – E-cigarettes Q&A, 19. Januar 2024
- Tattan-Birch et al.: Secondhand Nicotine Absorption in Children, JAMA Network Open 2024
- DKFZ: Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten, Fakten zum Rauchen 2024
- BMG: Bundesnichtraucherschutzgesetz
- Bundesnichtraucherschutzgesetz im Wortlaut
- Hessisches Nichtraucherschutzgesetz, § 1
Stand 31. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Hausordnungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Dieser Ratgeber ersetzt nicht die Bedienungsanleitung des Herstellers. E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Nikotin macht abhängig. Die Produkte sind nicht für Minderjährige oder Nichtraucher bestimmt.

