Wie sicher ist die E-Zigarette?

Sind E-Zigaretten gefährlich und gesundheitsschädlich? Um eines vorweg zu nehmen: wie bei fast allem im Leben, so geht natürlich auch von E-Zigaretten, unter bestimmten, problematischen Bedingungen, eine gewisse Gefahr aus. Doch ist die E-Zigarette bei korrekter Nutzung nach aktuellem Wissensstand im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette gesundheitlich gesehen das wesentlich kleinere Übel.

E-Zigarette für Raucher zweifelsfrei die gesündere Alternative

Übereinstimmende wissenschaftliche Studien attestieren der E-Zigarette im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten ein deutlich geringeres Gesundheitsrisiko. So hat das britische Gesundheitsministeriums bereits im Jahre 2015 in Kooperation mit dem britischen Krebsforschungszentrum Cancer Research UK eine Studie veröffentlicht, die zu dem Ergebnis kam, dass E-Zigaretten etwa 95 % weniger Schadstoffe enthalten als herkömmliche Tabakzigaretten.

Auch die erste Langzeitstudie über E-Zigaretten kommt zu dem Ergebnis, das selbst nach mehreren Jahren täglichen Konsums von E-Zigaretten keine vergleichbaren gesundheitsschädigenden Folgen zu erwarten sind. Und auch die Mitmenschen von Dampfern leben deutlich gesünder als die von Rauchern. Denn laut einer weiteren Studie kann ein gesundheitsschädliches Passivdampfen weitestgehend ausgeschlossen werden.

Schreckensmeldungen trotz wissenschaftlichem Konsens - Folgen einer undifferenzierten Berichterstattung

In der Vergangenheit hörte man dennoch immer wieder von Schreckensmeldungen hinsichtlich der vermeintlich mangelhaften Sicherheit von E-Zigaretten und deren Auswirkungen auf die Gesundheit. Besten Falls wurden dabei in zahlreichen Berichten jedoch weitreichende Unkenntnisse seitens der jeweiligen Autoren deutlich. Schlimmstenfalls könnte man gar von gezielter Desinformation sprechen.

So wurden auch vermeintliche technische Mängel genannt, die angeblich bereits zu teils verheerenden Schäden führten. Ein besonders prominenter Fall in diesem Zusammenhang waren explodierende E-Zigaretten Akkus. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese schockierenden Fälle keinesfalls mit zugelassenen und regulierten E-Zigaretten, sondern lediglich im Zusammenhang mit illegal nachproduzierten „Klonen“ auftraten sowie mit mechanischen Akkuträgern, die über keinerlei elektronische Sicherungen verfügten und deren risikofreudige Nutzer, zu allem Überfluss, die zumeist ohnehin bereits sehr hohen Leistungen auch noch eigenständig zu „tunen“ versuchten.

In den USA wird zudem aktuell von einer Epidemie an neuen und bisher unbekannten Lungenkrankheiten im vermeintlichen Zusammenhang mit E-Zigaretten berichtet. Doch auch hier wird bei genauerem Hinsehen deutlich, dass der zumeist sehr oberflächlichen Berichterstattung eine in diesem Kontext notwendige Differenzierung fehlt.

Ursächlich für Skandale in USA nicht E-Zigarette sondern illegale Produktion

Denn obwohl alle, den US-Behörden bekannten, erkrankten Personen tatsächlich E-Zigaretten konsumierten, so liegt die Ursache dennoch sehr wahrscheinlich woanders. Die Geschädigten gaben an, keine offiziell zugelassenen E-Liquids, sondern illegal produzierte und THC-haltige Flüssigkeiten verdampft zu haben. Diese illegalen Flüssigkeiten werden oft ohne staatliche Kontrolle und daher auch ohne Berücksichtigung notwendiger Güte- und Hygienestandards produziert. So kam es in den USA nachweislich zu einer Verunreinigung dieser Flüssigkeiten mit Inhaltsstoffen, wie beispielsweise Vitamin-E-Acetat und Myclobutanil, die, vor allem bei Erhitzung, teils weitreichende Gesundheitsrisiken bergen.

Die aktuell häufig unzureichend differenzierte Berichterstattung suggeriert jedoch, dass das gesundheitliche Risiko bei den E-Zigaretten selbst begründet liegt und ist entsprechend irreführend.

Dies löste bei vielen Konsumenten und Interessierten von E-Zigaretten eine gewisse Unsicherheit, ja teils fast Panik aus. Mit dieser, teils von bestimmten Lobbyinteressen durchdrungenen, Desinformation gilt es jetzt mühsam aufzuräumen, um sodann tatsächlich evidenzbasiert über die gesundheitlichen Risiken, aber auch die Chancen des E-Zigaretten Konsums zu informieren. Denn eine undifferenzierte Verteuflung der E-Zigarette ist auch aus gesundheitspolitischer Sicht ein großes Risiko. Zumal die E-Zigarette das aktuell mit Abstand effektivste Mittel zur Raucherentwöhnung darstellt.

In der EU gelten grundsätzlich andere Rahmenbedingungen

Das aktuelle Problem illegal produzierter und verunreinigter Flüssigkeiten zum Verdampfen verdeutlicht, wie wichtig auch staatliche Kontroll- und Regulierungsmechanismen sind. In Europa gilt daher bereits seit 2016 die verbindliche europäische Richtlinie für Tabakerzeugnisse TPD2. Diese reguliert neben herkömmlichen Tabakerzeugnissen auch vielseitige Sicherheitsaspekte der E-Zigarette.

Jedes E-Zigaretten Produkt, die Geräte ebenso wie die verwendeten E-Liquids, werden seither vor ihrer Markteinführung in der EU strengstens auf eine Vielzahl von Richtlinien geprüft.

Jedes Produkt muss daher mindestens sechs Monate vor der Markteinführung angemeldet werden und sich diesen strengen Qualitätskontrollen unterziehen, bevor dieses letztlich für den Verkauf freigegeben wird.

Durch diese Regelung wird eine maximal hohe Sicherheit der Produkte gewährleistet.

So wird im TPD2 unter § 14 „Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern“ exakt definiert, welche umfangreichen Informationen und unabhängigen Prüfergebnisse der zuständigen Zulassungsbehörde „EU-CEG“ bezüglich der Rezeptur des Liquids und dessen spezifischer Emissionsdaten, ebenso wie hinsichtlich der technischen Eigenschaften der E-Zigarette, mitzuteilen sind.

E-Zigaretten und E-Liquids in EU vor Markteinführung auf Herz und Nieren geprüft

Verbindlich mitzuteilen sind demnach sowohl Angaben zur Rezeptur der E-Liquids, zu den toxikologischen Daten der verwendeten Rohstoffe sowie deren Emissionswerten beim Verdampfen, ebenso wie die Nikotindosis des Liquids und die jeweilige -aufnahme durch das Gerät. Im Gegensatz zu den Liquids in den USA darf die nikotinhaltige E-Flüssigkeit in der EU einen Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Milliliter nicht überschreiten.

Auch die genauen chemischen Bezeichnungen der verwendeten Inhaltsstoffe sowie deren relativer Anteil (Gewicht) und spezifische Funktion müssen genannt werden. Hierzu sind sowohl Daten über die toxikologischen Untersuchungen der einzelnen Inhaltsstoffe, als auch die des gemischten Liquids, in erhitztem und unerhitztem Zustand, nachzuweisen. Es müssen hierfür Studien unabhängiger und zertifizierter Institute eingereicht werden, die zweifelsfrei über die Emission der jeweiligen Inhaltsstoffe sowie über deren spezifische Chemie und potentielle Toxizität objektiv Auskunft geben.

Auch Studien, die sich auf die karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Wirkung des Inhaltsstoffs beziehen sowie in vitro- oder in vivo-Tests, mit denen die toxikologische Wirkung des Inhaltsstoffs auf Herz, Lunge, Gefäße oder Atemwege bewertet wird, sind vor der Zulassung von E-Liquids im europäischen Raum verbindlich einzureichen.

Doch nicht nur die E-Liquids unterliegen vor ihrer Markteinführung im europäischen Raum diesen strikten Kontrollen. Auch die E-Zigaretten Modelle selbst werden vor Ihrer Zulassung zum Verkauf auf Herz und Nieren geprüft. So fordert die TPD2 für jede E-Zigarette vor deren Verkauf genaue Informationen über die Art der E-Zigarette sowie die zuständige Produktionsstätte in denen das Produkt gefertigt wurde. Jeder Bericht muss dabei eine eindeutige Identifizierung des Produkts ermöglichen und eine differenzierte Beschreibung aller Einzelstücke und Einzelbauteile beinhalten.

So darf der Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Milliliter nicht überschreiten, während elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben dürfen. Auch Angaben hinsichtlich des verwendeten Mikroprozessors, der Spannung, Leistung und Regulierbarkeit der E-Zigarette sowie die genaue chemische Zusammensetzung der Heizspirale (des Coils) sind verbindlich mitzuteilen.

Zudem müssen elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sein. Elektronische Zigaretten dürfen zudem ausschließlich für den Verkauf zugelassen werden, wenn die abgegebene Nikotindosis beim Verdampfen des Liquids konstant auf einem gleichmäßigen Niveau stattfindet.

Es muss transparent gemacht werden, welche Messverfahren für die jeweiligen Ergebnisse verwendet wurden und welche genehmigten Standards zur Beschreibung des Bewertungsergebnisses genutzt wurden. Der jeweilige Hersteller und der Importeur verpflichten sich anschließend voll umfänglich die Verantwortung für die Qualität und Sicherheit eines jeden Erzeugnisses zu tragen, das in den Verkehr gebracht wird.

In der EU besteht für den Verbraucher bei einem Kauf von einem offiziellen Händler entsprechend kein vergleichbares Risiko.

Mit deutschem Hersteller LYNDEN auf der sicheren Seite

Auch die in Berlin ansässige E-Zigaretten Manufaktur LYNDEN produziert seine gesamte Produktreihe ausnahmslos unter strikter Einhaltung aller dieser Sicherheitsvorschriften. So verfügen die beliebten Modelle VOX, Play und NXT, ebenso wie das Premium Set über ein umfangreiches Sicherheitspaket.

Diverse Schutzschaltungen beugen Schäden durch zu niedrige Widerstände und Spannungen, ebenso wie Kurzschlüssen zuverlässig vor. Dank eines Überspannungsschutzes wird die Möglichkeit eines elektrischen Schlags unterdrückt.

Ein Überhitzungsschutz gewährleistet zuverlässig die automatische Abschaltung der E-Zigarette sobald die Temperatur steigt. Brand und Explosion sind somit ausgeschlossen. Die clevere Energie-Sparfunktion schaltet die VOX, Play und NXT zudem nach einer gewissen Zeit ohne Benutzung automatisch ab und sorgt so obendrein dafür, dass diese nicht versehentlich in der Tasche aktiviert werden.

Alle Teile einer jeden LYNDEN E-Zigarette, wie Material, Mechanik, Elektronik und Software, werden strengen Tests unterzogen.

Gesellschaftliche Verantwortung um gesundheitspolitisches Potential der E-Zigarette zu nutzen

Die E-Zigarette ist übereinstimmenden unabhängigen wissenschaftliche Studien zur Folge deutlich weniger gesundheitsschädlich als die herkömmliche Tabakzigarette. Zudem ist die E-Zigarette das mit Abstand effektivste Mittel zur Raucherentwöhnung.

Eine undifferenzierte Berichterstattung, welche die E-Zigarette per se disqualifiziert, ohne auf die genauen Hintergründe zu achten, läuft Gefahr dieses Potential leichtfertig zu verschenken und nimmt damit Millionen von Rauchern die Möglichkeit eine moderne, gesündere Alternative für ihr altes Laster zu finden.

Die teils erschreckenden Meldungen aus den USA im Zusammenhang mit illegal produzierten E-Zigaretten und Flüssigkeiten machen jedoch auch deutlich, wie groß die Verantwortung staatlicher Regulierungs- und Kontrollmechanismen ist, um dieses große gesundheitspolitische Potential der E-Zigarette auch tatsächlich nutzen zu können.

In Europa ist mit der europäischen Tabakproduktrichtlinie TPD2 eine solche zuverlässige Kontrollinstanz in Kraft. Die vielerorts kürzlich publizierten Schreckensmeldungen aus den USA müssen für den europäischen Raum entsprechend mit Nachdruck entkräftigt werden.

Allen aktiven Rauchern bleibt hierzulande nach wie vor empfohlen, nach Möglichkeit den Wechsel auf die gesündere E-Zigarette zu vollziehen. Und zwar zum Wohle der eigenen Gesundheit, ebenso wie zum Wohle ihrer Liebsten. Hier liegt es auch in der Verantwortung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern medizinische Aufklärungsarbeit zu leisten, um einem der größten Gesundheitsrisiken unserer Gesellschaft, der Tabakzigarette, nachhaltig den Kampf anzusagen.

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